Kurztitel

Kompetenzfeststellung durch den VfGH

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 316 aus 1977,

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

18.06.1977

Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Text

Ziffer eins a) Die gesetzliche Regelung der Ausstattung von Kraftfahrzeugen, die der Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen mit öffentlichem Verkehr und auf mitbenützten Verkehrsflächen ohne öffentlichen Verkehr dienen, ist eine Angelegenheit des Kraftfahrwesens nach Artikel 10, Absatz eins, Ziffer 9, B-VG.

Litera b Dasselbe gilt für die Regelung der Verpackung derart zu befördernder gefährlicher Güter und der Beförderung selbst, soweit dadurch den Gefahren begegnet werden soll, die sich daraus ergeben, daß die Beförderung durch Kraftfahrzeuge erfolgt.

Ziffer 2 Gesetzliche Regelungen, die verhindern sollen, daß Lebensmittel anläßlich der Beförderung mit Kraftfahrzeugen verderben, sind eine Angelegenheit des Gesundheitswesens nach Artikel 10, Absatz eins, Ziffer 12, B-VG.

Anmerkung

vergleiche des Bundesgesetz über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Bundesgesetzblatt Nr. 209 aus 1979,

Schlagworte

Transport gefährlicher Güter

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2022

Gesetzesnummer

10000619

Dokumentnummer

NOR12008974

alte Dokumentnummer

N11977157330