Kurztitel

Entwicklungshilfe - Zweckmäßigkeitsstudie über Eisen- und Stahlwerk (Malaysia)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 481 aus 1976,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 10

Inkrafttretensdatum

10.09.1976

Text

Artikel 10

Das vorliegende Abkommen tritt 60 Tage nach dem Datum seiner Unterzeichnung in Kraft. Es wird für die Dauer der Abwicklung des Darlehens gemäß Artikel 2 abgeschlossen.

Geschehen in Kuala Lumpur am 12. Juli 1976 in zwei Urschriften in englischer Sprache.