Entwicklungshilfe - Zweckmäßigkeitsstudie über Eisen- und Stahlwerk (Malaysia)
Bundesgesetzblatt Nr. 481 aus 1976,
Artikel 10
10.09.1976
Das vorliegende Abkommen tritt 60 Tage nach dem Datum seiner Unterzeichnung in Kraft. Es wird für die Dauer der Abwicklung des Darlehens gemäß Artikel 2 abgeschlossen.
Geschehen in Kuala Lumpur am 12. Juli 1976 in zwei Urschriften in englischer Sprache.