Kurztitel

Entwicklungshilfe - Zweckmäßigkeitsstudie über Eisen- und Stahlwerk (Malaysia)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 481 aus 1976,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

10.09.1976

Text

Artikel 3

Die Laufzeit des Darlehens wird für 12 Jahre, einschließlich zweier tilgungsfreier Jahre, gewährt und in 20 gleichen halbjährlichen Raten rückzahlbar sein.

Der Zinssatz wird 3,0% p. a. betragen.