Kurztitel

Entwicklungshilfe - Zweckmäßigkeitsstudie über Eisen- und Stahlwerk (Malaysia)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 481 aus 1976,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

10.09.1976

Text

Artikel 2

Die österreichische Seite gewährt zur Finanzierung der Zweckmäßigkeitsstudie gemäß Artikel 1 und für damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen aus österreichischen Mitteln eine Zuwendung von öS 4 Millionen sowie ein Darlehen in Höhe von öS 18,5 Millionen.