Kurztitel

Entwicklungshilfe - Ausbildungsstätte für Bergleute (Steiger) (Bolivien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 2 aus 1976,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 9

Inkrafttretensdatum

11.01.1976

Text

Artikel römisch neun

Die Republik Bolivien verpflichtet sich, dafür zu sorgen, daß die Corporacion Minera de Bolivia die Führung der Ausbildungsstätte nach Ablauf von zwei Jahren nach der Betriebsaufnahme übernimmt und widmungsgemäß in Eigenregie weiterführt.