Absatz eins,Dieser Vertrag ist entsprechend den Verfassungen der Vertragsstaaten zu ratifizieren, die Ratifikationsurkunden werden in Belgrad ausgetauscht werden.
Staatsgrenze Österreich – Jugoslawien (Ergänzungen)
Bundesgesetzblatt Nr. 585 aus 1976,
Vertrag - Jugoslawien
Artikel 24
01.11.1976
19/02 Staatsgrenzen
Der Vertrag ist in deutscher und serbokroatischer Sprache, die Anlage A und die Anlage B jedoch in deutscher und slowenischer Sprache, in je zweifacher Urschrift verfaßt, wobei jeder Text authentisch ist.
ZU URKUND dessen haben die Bevollmächtigten der Vertragsstaaten diesen Vertrag unterzeichnet und mit Siegeln versehen.
GESCHEHEN zu Wien, am 29. Oktober 1975.
14.04.2023
10000591
NOR12008666
N1197610868T