Nasse Grenzen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland
Bundesgesetzblatt Nr. 491 aus 1975,
Paragraph 2
01.10.1975
31.12.2007
Im Grenzabschnitt “Donau” ist die Staatsgrenze unbeweglich und durch die in den Anlagen 1 (Beschreibung der Staatsgrenze mit Koordinatenverzeichnis) und 2 (Grenzkarte im Maßstab 1 : 2500) enthaltenen Darstellungen und Beschreibungen ohne Rücksicht auf spätere Veränderungen der Donau endgültig bestimmt.