Staatsgrenze Österreich - Deutschland
Bundesgesetzblatt Nr. 490 aus 1975,
Artikel 7
01.10.1975
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, durch Vermessung und Vermarkung der Staatsgrenze dafür zu sorgen, daß der Grenzverlauf stets deutlich erkennbar und gesichert bleibt. Sie verpflichten sich, die zu diesem Zweck notwendigen Grenzzeichen nach Maßgabe dieses Vertrages instandzuhalten und erforderlichenfalls zu erneuern.