Abkommen über den Amtssitz der Organisation der erdölexportierenden Länder (OPEC)
Bundesgesetzblatt Nr. 382 aus 1974,
Vertrag - OPEC
Artikel 16
10.06.1974
27.09.2010
19/20 Amtssitzabkommen
Jeder von der OEL eingerichtete oder unter ihrer Aufsicht geführte Pensions- oder Fürsorgefonds genießt in der Republik Österreich über Antrag der OEL Rechtsfähigkeit, und es gelten für ihn die gleichen Befreiungen, Immunitäten und Privilegien wie für die OEL selbst.
21.04.2023
10000559
NOR12008025
N1197415045S