Absatz eins,Die amtlichen Mitteilungen, die an die OEL oder einen ihrer Angestellten im Amtssitzbereich gerichtet sind, sowie die von der OEL abgehenden amtlichen Mitteilungen, auf welchem Wege und in welcher Form immer sie übermittelt werden, unterliegen keiner Zensur und dürfen auch sonst nicht abgefangen oder in ihrem vertraulichen Charakter verletzt werden.