Kurztitel

Entwicklungshilfe - technische Hilfe (Tunesien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 638 aus 1974,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

15.11.1974

Text

Artikel 1

Die Vertragschließenden Teile werden die Verwirklichung der Ziele der wirtschaftlichen Entwicklung Tunesiens unter Mitwirkung der österreichischen Wissenschaft und Technik nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten fördern.