Kurztitel

Entwicklungshilfe - Errichtung einer Gewerbeschule (Thailand)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 112 aus 1973,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

30.01.1973

Text

Artikel 3

Die Republik Österreich stellt auf ihre Kosten für die Dauer von drei Jahren zur Verfügung:

  1. Litera a
    sechs Lehrer, einschließlich des österreichischen technischen Direktors;
  2. Litera b
    die für die Werkstätten der Schule benötigten Maschinen, Werkzeuge und technischen Einrichtungen, c. i. f. Bangkok (Entladehafen).