Absatz eins,Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt gleichzeitig mit den nach Artikel 3, Absatz 2, des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 erforderlichen übereinstimmenden Verfassungsgesetzen des Landes Oberösterreich und des Landes Steiermark mit dem der Kundmachung des zuletzt verlautbarten Verfassungsgesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.