Kurztitel

Entwicklungshilfe - Entsendung österreichischer Entwicklungshelfer (Sambia)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 369 aus 1972,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 8

Inkrafttretensdatum

22.07.1972

Text

Artikel 8

  1. Absatz eins,Dieses Abkommen tritt acht Tage nach dem Datum seiner Unterzeichnung in Kraft.
  2. Absatz 2,Es tritt drei Monate nach dem Tage außer Kraft, an dem eine Vertragspartei das Abkommen schriftlich auf diplomatischem Wege kündigt.

    Geschehen in Lusaka, am 14. Juli 1972, in zwei englischsprachigen Originalen, welche beide authentisch sind.