Absatz eins,Die Regierung von Sambia gewährt den Entwicklungshelfern jede für die Erfüllung ihrer Aufgabe erforderliche Hilfe und trägt für den vollen Schutz ihrer Person und ihres Eigentums Sorge.
Entwicklungshilfe - Entsendung österreichischer Entwicklungshelfer (Sambia)
Bundesgesetzblatt Nr. 369 aus 1972,
Artikel 2
22.07.1972