Absatz einsDie Kommission tritt zu Tagungen oder Grenzbesichtigungen zusammen, wenn sie es auf Antrag des Vorsitzenden einer Delegation selbst beschließt oder wenn es einer der Vertragsstaaten auf diplomatischem Wege verlangt.
Staatsgrenze Österreich - Schweiz (Grenzzeichen)
Bundesgesetzblatt Nr. 331 aus 1972,
Artikel 18,
16.09.1972