Absatz eins,Die Vertragsstaaten werden alle acht Jahre den Zustand der Grenze überprüfen und die Behebung der festgestellten Mängel veranlassen. Mit der ersten Überprüfung wird spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages begonnen werden.
Staatsgrenze Österreich - Schweiz (Grenzzeichen)
Bundesgesetzblatt Nr. 331 aus 1972,
Artikel 3
16.09.1972