Staatsgrenze Österreich - Schweiz
Bundesgesetzblatt Nr. 331 aus 1972,
Artikel 3
16.09.1972
Artikel 3
Die Staatsgrenze grenzt die Hoheitsgebiete der Vertragsstaaten sowohl auf der Erdoberfläche als auch in lotrechter Richtung im Luftraum und unter der Erdoberfläche voneinander ab. Dieser Grundsatz gilt insbesondere auch für den Grenzverlauf in oberirdischen und unterirdischen Bauten jeder "Art".