Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau
Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1969,
Artikel 3
17.07.1969
Verfassungsbestimmung
Frauen haben unter Gleichberechtigung mit den Männern und ohne jede Diskriminierung das Recht, alle öffentlichen Ämter zu bekleiden und alle auf Grund der innerstaatlichen Gesetzgebung geschaffenen öffentlichen Funktionen auszuüben.