Kurztitel

Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1969,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

17.07.1969

Beachte

Verfassungsbestimmung

Text

ARTIKEL römisch zwei

Frauen sind unter Gleichberechtigung mit den Männern ohne jede Diskriminierung in alle öffentlich gewählten, auf Grund der innerstaatlichen Gesetzgebung geschaffenen Organe wählbar.