Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau
Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1969,
Artikel 2
17.07.1969
Verfassungsbestimmung
Frauen sind unter Gleichberechtigung mit den Männern ohne jede Diskriminierung in alle öffentlich gewählten, auf Grund der innerstaatlichen Gesetzgebung geschaffenen Organe wählbar.