Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau
BGBl. Nr. 256/1969Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1969,
Art. 1Artikel eins
17.07.1969
Verfassungsbestimmung
Frauen haben unter Gleichberechtigung mit den Männern ohne jede Diskriminierung das Stimmrecht bei allen Wahlen.