Kurztitel

Vermögenswerte nach den ehemaligen Landkreisen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 101 aus 1969,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 11

Inkrafttretensdatum

02.04.1969

Text

ABSCHNITT römisch vier

Schlußbestimmungen

Paragraph 11, Inkrafttreten

  1. Absatz eins,Die Abschnitte römisch eins und römisch zwei dieses Bundesgesetzes treten den Ländern gegenüber für die Ausführungsgesetzgebung am 1. März 1969 in Kraft. Im selben Zeitpunkt tritt auch Paragraph 8, in Kraft. Die übrigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten in jedem Land gleichzeitig mit dessen Ausführungsgesetz in Kraft.
  2. Absatz 2,Die Ausführungsgesetze der Länder zu Abschnitt römisch zwei dieses Bundesgesetzes sind bis 28. Feber 1970 zu erlassen.