Absatz eins,Dieser Vertrag tritt mit dem Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft und ist für die Dauer von zehn Jahren unkündbar.
Konsularvertrag zwischen Österreich und Jugoslawien
Bundesgesetzblatt Nr. 378 aus 1968,
Vertrag - Jugoslawien
Artikel 39
26.09.1968
19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten der beiden Vertragsstaaten diesen Vertrag unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen.
Ausgefertigt in Belgrad, am 18. März 1960, in doppelter Urschrift in deutscher und serbokroatischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.
20.04.2021
10000454
NOR12006935
N1196818939S