Abkommen über internationale Ausstellungen (P2)
Bundesgesetzblatt Nr. 131 aus 1968,
Artikel 5
10.11.1967
ARTIKEL 5
Nach Inkrafttreten des vorliegenden Protokolls bewirkt jeder neue Beitritt zum Abkommen zwangsläufig den Beitritt zum vorliegenden Protokoll.