Absatz eins,Dieser Vertrag tritt mit dem Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft und ist für die Dauer von zehn Jahr unkündbar.
Konsularvertrag zwischen Österreich und Jugoslawien (BR Jugoslawien)
Bundesgesetzblatt Nr. 378 aus 1968,
Vertrag - BR Jugoslawien
Artikel 39
28.04.1992
19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten der beiden Vertragsstaaten diesen Vertrag unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen.
Ausgefertigt in Belgrad, am 18. März 1960, in doppelter Urschrift in deutscher und serbokroatischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.
20.04.2021
10000444
NOR12006848
N1196810606U