Absatz eins,Dieser Vertrag ist entsprechend den Verfassungen der Vertragsstaaten zu ratifizieren; die Ratifikationsurkunden werden in Wien ausgetauscht werden.
Staatsgrenze Österreich - Jugoslawien (Slowenien)
Bundesgesetzblatt Nr. 229 aus 1966, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 585 aus 1976,
Artikel 40
01.11.1993
Die Bezeichnungen „Republik Slowenien“ bzw. „slowenisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“, „FVRJ“, „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ oder „SFRJ“ bzw. „jugoslawisch“.
Der Vertrag ist in deutscher und serbokroatischer Sprache in je zweifacher Urschrift verfaßt. Beide Texte sind authentisch.
ZU URKUND dessen haben die Bevollmächtigten der Vertragsstaaten diesen Vertrag unterzeichnet und mit Siegeln versehen.
GESCHEHEN in Belgrad, am 8. April 1965.