Konsularvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland
Bundesgesetzblatt Nr. 19 aus 1964,
Vertrag – Vereinigtes Königreich
Anlage eins
26.12.1963
19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr
Staatsangehörige gemäß Artikel 2 Ziffer 4 Litera a,) sind:
Ziffer eins Britische Untertanen, die Bürger des Vereinigten Königreiches und seiner Kolonien sind;
Ziffer 2 Britische Untertanen, die Bürger der Föderation von Rhodesien und Nyassaland sind;
Ziffer 3 Britische Untertanen, die Bürger des Staates Singapur sind;
Ziffer 4 Britische Untertanen, die als Bürger der Republik Irland den Anspruch gemäß Paragraph 2 des Britischen Staatsbürgerschaftsgesetzes 1948 auf Beibehaltung der Eigenschaft eines britischen Untertanen geltend gemacht haben;
Ziffer 5 Personen, die gemäß Paragraph 13 Absatz 1 des Britischen Staatsbürgerschaftsgesetzes 1948 britische Untertanen ohne Bürgerschaft sind;
Ziffer 6 Personen, die unter britischem Schutz im Sinne des „British Protectorates, Protected States and Protected Persons Order in Council, 1949“ in der jeweils geltenden Fassung stehen.
14.02.2025
10000401
NOR12006425
N1196413748R