Absatz eins,Die Bundesverteilungskommission entscheidet
- Litera ain Feststellungssenaten durch einen Richter als Vorsitzenden und durch je ein Mitglied der ersten (Paragraph 19, Absatz 3, Verteilungsgesetz Bulgarien) und der zweiten Gruppe (Paragraph 19, Absatz 4, Verteilungsgesetz Bulgarien) als Beisitzer,
- Litera bin einem Verteilungssenat durch einen Richter als Vorsitzenden und einen weiteren Richter sowie durch je zwei Mitglieder der ersten und der zweiten Gruppe als Beisitzer.