Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle betreffend Staatsverträge
Bundesgesetzblatt Nr. 59 aus 1964, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 168 aus 1968,
BVG
Artikel 2
25.05.1968
31.12.2007
10/02 Novellen zum B-VG, Ämter der Landesregierungen
Die nachstehenden Staatsverträge und in Staatsverträgen enthaltenen Bestimmungen, die vom Nationalrat als verfassungsändernd behandelt und in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen genehmigt worden sind, sind, obwohl sie weder im Beschluß des Nationalrates noch anläßlich ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt ausdrücklich als verfassungsändernd bezeichnet wurden, gemäß Artikel 50 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 44 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 genehmigt:
Staatsvertrag von Wien, Europäische Menschenrechtskonvention
21.03.2019
10000391
NOR12006340
N1196411424R