Absatz eins,Vertriebener ist eine Person, die ihren Wohnsitz im Zusammenhang mit den Ereignissen des Zweiten Weltkrieges oder dessen Folgen durch Vertreibung, wie insbesondere durch Ausweisung, Flucht oder nachträgliche Aussiedlung,
- Ziffer einsin einem Gebiet außerhalb der Grenzen der Republik Österreich und des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 oder
- Ziffer 2in den am 31. Dezember 1937 zum Deutschen Reich gehörenden Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie
verloren hat, weil sie in ihrer Heimat nach bestimmten Merkmalen, wie Abstammung, Erziehung, Sprache, Kultur, zur deutschen Volksgruppe gerechnet wurde.