Kurztitel

Abänderung des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 215 aus 1962,

Typ

BVG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 6

Inkrafttretensdatum

18.07.1962

Index

10/02 Novellen zum B-VG, Ämter der Landesregierungen

Text

Artikel römisch sechs.

Im Rahmen der Gewährung von Subventionen zum Personalaufwand konfessioneller Privatschulen obliegt es nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften dem zuständigen Bundesminister, die Aufteilung der diesen Schulen zur Verfügung zu stellenden Lehrerdienstposten auf die einzelnen Schulen vorzunehmen. Die Gebietskörperschaft, welche die Diensthoheit über die Lehrer für die entsprechenden öffentlichen Schulen ausübt, ist verpflichtet, nach Maßgabe der bundesgesetzlichen Vorschriften über die Subventionierung die Zuweisung der einzelnen Lehrer an die Schulen durchzuführen.

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2025

Gesetzesnummer

10000362

Dokumentnummer

NOR12006110

alte Dokumentnummer

N1196210471S