Absatz eins,Jeder Vertragschließende Teil hat das Recht, in Übereinstimmung mit diesem Vertrag auf dem Gebiete des anderen Vertragschließenden Teiles Konsulate zu errichten.
Konsularvertrag zwischen Österreich und der UdSSR (Russische Föderation)
Bundesgesetzblatt Nr. 21 aus 1960,
Artikel eins
09.03.1994
Die Bezeichnungen ,,Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken'' oder ,,UdSSR'' bzw. ,,sowjetisch'' sind als ,,Russische Föderation'' bzw. ,,russisch'' zu lesen.