Absatz eins,Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden in Wien ausgetauscht. Der Vertrag tritt 30 Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Konsularvertrag zwischen Österreich und der UdSSR
Bundesgesetzblatt Nr. 21 aus 1960,
Artikel 33
19.01.1960
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten beider Vertragschließenden Teile diesen Vertrag unterzeichnet und mit Siegeln versehen.
Geschehen zu Moskau am 28. Feber 1959 in zwei authentischen Ausfertigungen, jede in deutscher und russischer Sprache.