Staatsgrenze Österreich – Liechtenstein (Grenzzeichen)
Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1960,
Vertrag – Liechtenstein
Artikel 18
01.10.1960
31.12.2007
19/02 Staatsgrenzen
Verfassungsbestimmung
Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sollen sobald als möglich in Wien ausgetauscht werden. Der Vertrag tritt am ersten Tag des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Kalendermonats in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die beiden Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet und mit Siegeln versehen.
Geschehen zu Vaduz, am 17. März 1960 in doppelter Urschrift.
19.11.2025
10000346
NOR12005955
N1196013425P