Kompetenzfeststellung durch den VfGH
Bundesgesetzblatt Nr. 146 aus 1960,
K
Artikel eins
27.07.1960
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
„Die Einrichtung eines Fonds zur Leistung von Beihilfen in wirtschaftlichen Notfällen betrieblicher Art, hervorgerufen durch Tierverluste, die nicht durch Seuche oder sonstige Krankheiten entstehen, ist eine Angelegenheit, die gemäß Artikel 15 Absatz eins, B.-VG. in die Zuständigkeit der Länder fällt.“
vergleiche Artikel 10, Absatz eins, Ziffer 13, B-VG
Artikel 15, Absatz eins, B-VG
25.08.2022
10000342
NOR12005934
N11960126340