Kurztitel

Kompetenzfeststellung durch den VfGH

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1959,

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

12.03.1959

Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Text

„Gesetzliche Maßnahmen der Wohnraumbewirtschaftung, durch welche Wohnungen oder Wohnräume ihrem Zwecke zu entziehen verboten wird, fallen, soweit sie „Volkswohnungen“ betreffen, in die Zuständigkeit des Bundes nach Artikel 11, Absatz eins, Ziffer 3, B.-VG., soweit sie andere Wohnungen betreffen, an sich in die Zuständigkeit der Länder nach Artikel 15, Absatz eins, B.-VG.“

Schlagworte

Artikel 11, Absatz eins, Ziffer 3, B-VG, Artikel 15, Absatz eins, B-VG

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2022

Gesetzesnummer

10000326

Dokumentnummer

NOR12005896

alte Dokumentnummer

N11959126090