Kompetenzfeststellung durch den VfGH
Bundesgesetzblatt Nr. 153 aus 1959,
K
Artikel eins
15.07.1959
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
„Der Bau und der Betrieb landwirtschaftlicher Materialseilbahnen durch den Eigentümer, Pächter, Fruchtnießer oder sonstigen Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes für Zwecke dieses Betriebes und ohne Inanspruchnahme fremder Liegenschaften ist eine Angelegenheit, die nach Artikel 15 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 in die Zuständigkeit der Länder fällt.“
25.08.2022
10000322
NOR12005887
N1195910115N