sind geschützt vor gerichtlicher Verfolgung in bezug auf ihre mündlichen und schriftlichen Äußerungen und alle Handlungen, die von ihnen in ihrer offiziellen Eigenschaft und im Rahmen ihrer Befugnisse gesetzt werden;
Privilegien und Immunitäten des Europarates
Bundesgesetzblatt Nr. 127 aus 1957,
Artikel 18,
09.05.1957
Die Beamten des Europarates