Kurztitel

Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 217 aus 1957,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

17.10.1957

Text

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat mitgeteilt, daß die im Abschnitt 17 des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen Bundesgesetzblatt Nr. 126 aus 1957,) zitierten Kategorien von Beamten, auf die die Bestimmungen der Artikel römisch fünf und römisch sieben des genannten Übereinkommens Anwendung finden, sämtliche Mitglieder des Personals der Vereinten Nationen mit Ausnahme der an Ort und Stelle und gegen Stundenlohn aufgenommenen Personen umfassen.