1. Staatsvertragsdurchführungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 165 aus 1956,
BG
Paragraph 44,
31.07.1956
13/01 Staatsvertragsdurchführung
Rückstellungsansprüche auf Vermögen, über die bis zum 27. Juli 1955 rechtskräftig entschieden wurde, können unter Berufung auf den Eigentumsübergang auf Grund des Staatsvertrages nicht gegen die Republik Österreich erhoben werden, derartige bereits eingebrachte Anträge sind wegen entschiedener Sache zurückzuweisen.
26.03.2025
10000285
NOR12005541
N1195617454S