1. Staatsvertragsdurchführungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 165 aus 1956,
BG
Paragraph 38,
31.07.1956
13/01 Staatsvertragsdurchführung
Der Finanzprokuratur steht gegen den Abtretungsbeschluß gemäß Paragraph 31 und gegen den Beschluß auf Abweisung eines gemäß Paragraph 33, Absatz 2, gestellten Antrages die Beschwerde an die Rückstellungsoberkommission zu. Ein weiterer Rechtszug findet nicht statt.
Rechtsmittel
26.03.2025
10000285
NOR12005535
N1195617448S