Übereinkommen betreffend die Sklaverei
Bundesgesetzblatt Nr. 183 aus 1956,
Artikel eins
17.07.1954
ARTIKEL römisch eins
Die Vertragspartner des vorliegenden Protokolls verpflichten sich, diesem in Übereinstimmung mit seinen Bestimmungen volle gesetzliche Kraft und Wirksamkeit in ihren Beziehungen zueinander beizumessen und die im Annex zum Protokoll aufgezählten Abänderungen des Übereinkommens entsprechend anzuwenden.