Satzung der Vereinten Nationen
Bundesgesetzblatt Nr. 120 aus 1956,
Vertrag – Multilateral
Artikel 48
14.12.1955
UN-Charta
19/03 Vereinte Nationen, Internationaler Gerichtshof (IGH)
Ziffer eins Die zur Ausführung der Beschlüsse des Sicherheitsrates zur Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen werden je nach der Entscheidung des Sicherheitsrates von allen Mitgliedern der Vereinten Nationen oder von einzelnen von ihnen durchgeführt.
Ziffer 2 Diese Beschlüsse werden unmittelbar durch die Mitglieder der Vereinten Nationen und durch ihre Mitwirkung bei den entsprechenden internationalen Organisationen, deren Mitglieder sie sind, durchgeführt.
25.03.2022
10000276
NOR12005400
N1195611583T