Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich
Bundesgesetzblatt Nr. 152 aus 1955,
Artikel 8
27.07.1955
Verfassungsbestimmung (gem. Artikel römisch zwei, Ziffer 3, BVG, Bundesgesetzblatt Nr. 59 aus 1964,)
Artikel 8. |
Österreich wird eine demokratische, auf geheime Wahlen gegründete Regierung haben und verbürgt allen Staatsbürgern ein freies, gleiches und allgemeines Wahlrecht sowie das Recht, ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache, Religion oder politische Meinung zu einem öffentlichen Amte gewählt zu werden.