Kompetenzfeststellung durch den VfGH
Bundesgesetzblatt Nr. 92 aus 1954,
K
Artikel eins
16.05.1954
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Der Grunderwerb durch Ausländer ist nunmehr nach Artikel 10, Absatz eins, Ziffer 6, B-VG in der Fassung der B-VG-Novelle Bundesgesetzblatt Nr. 27 aus 1969,) in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache.
Ziffer eins Die Regelung des Verkehrs mit land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken (Grundverkehrsrecht) steht nach dem gegenwärtigen Stande der Kompetenzverteilung gemäß Artikel 15, Absatz eins, B-VG. in Gesetzgebung und Vollziehung den Ländern zu.
Ziffer 2 Die Länder sind auf Grund des Artikel 15, Absatz 9, B-VG. befugt, auch die zur Regelung der Materie unerläßlichen Bestimmungen auf dem Gebiete des Straf- und Zivilrechtes, einschließlich des Verfahrensrechtes, zu treffen. Eine Betrauung der Gerichte mit der gesamten Vollziehung des Landesgesetzes ist aber unzulässig.“
vergleiche Artikel 20, Absatz 2 und 133 Ziffer 4, B-VG, Artikel 6, EMRK
24.08.2022
10000258
NOR12005157
N11954124560