Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten
Bundesgesetzblatt Nr. 155 aus 1953,
Vertrag – Multilateral
Artikel eins
27.02.1954
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen
Die Hohen Vertragschließenden Parteien verpflichten sich, das vorliegende Abkommen unter allen Umständen einzuhalten und seine Einhaltung sicherzustellen.
25.09.2025
10000255
NOR12004975
N1195315244R