Kompetenzfeststellung durch den VfGH
Bundesgesetzblatt Nr. 127 aus 1953,
K
Artikel eins
22.08.1953
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
„Die Erlassung und Vollziehung ordnungspolizeilicher Maßnahmen, die sich auf Werbebilder für Kinovorführungen beziehen, fällt – soweit diese Bilder als Druckwerke anzusehen sind – als eine Angelegenheit des Pressewesens nach Artikel 10, Absatz eins, Ziffer 6, Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 in die Zuständigkeit des Bundes. Projektionen von Steh- und Laufbildern sind keine Druckwerke.“
vergleiche Artikel 13, StGG, Artikel 10, EMRK und Ziffer eins, des Beschlusses der Provisorischen Nationalversammlung vom 30.10.1918, StGBl. Nr. 3/1918
Filmvorführung, Dias
24.08.2022
10000251
NOR12004697
N11953124400