Absatz eins,Das gemäß dem Bundesgesetze vom 16. Dezember 1949, Bundesgesetzblatt Nr. 24 aus 1950,, über die Auflösung von Bundesministerien und die Neuordnung des Wirkungsbereiches einiger Bundesministerien, im gegebenen Falle zuständige Bundesministerium, kann im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes für Unternehmungen öffentliche Verwalter bestellen Bundesgesetzblatt Nr. 24 aus 1950,).