Kurztitel

Verfassungsgerichtshofgesetz 1953

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 85 aus 1953,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 50

Inkrafttretensdatum

05.07.1953

Außerkrafttretensdatum

30.06.2008

Text

Paragraph 50,

  1. Absatz eins,Entsteht ein Kompetenzkonflikt (Artikel 138, Absatz eins, Litera c, des Bundes-Verfassungsgesetzes) dadurch, daß zwei Länder oder ein Land und der Bund das Verfügungs- oder Entscheidungsrecht in derselben Verwaltungsangelegenheit abgelehnt haben (verneinender Kompetenzkonflikt), so kann die abgewiesene Partei den Antrag auf Entscheidung stellen.
  2. Absatz 2,Zur Verhandlung sind der Antragsteller und die beteiligten Regierungen zu laden.