Kompetenzfeststellung durch den VfGH
Bundesgesetzblatt Nr. 46 aus 1951,
K
Artikel eins
28.02.1951
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
„Die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich und für Verdienste auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Bundessache sind, steht der Bundesgesetzgebung zu.
Die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um ein einzelnes Land und für Verdienste auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Landessache sind, steht der Landesgesetzgebung zu.“
23.08.2022
10000236
NOR12004492
N11951123270